Digitalisierung: Gewerbe-Wiedergestattung kann online beantragt werden

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(Grafik: RP Darmstadt)

Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollen gemäß Online-Zugangsgesetz bis Ende 2022 alle Leistungen der Verwaltung digital in Anspruch nehmen können

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist seit 2018 eine der drei Digitalen Modellbehörden auf Landesebene. In diesem Zuge hat das RP jetzt die sogenannte Gewerbe-Wiedergestattung hessenweit für alle drei Regierungspräsidien digitalisiert. Es ist zudem das erste Projekt mit elektronischer Zahlungsfunktion.

Die drei hessischen Regierungspräsidien sind unter anderem für Gewerbeuntersagungen zuständig, sollten Unternehmer anhaltend unzuverlässig handeln und etwa Steuern nicht zahlen oder Sozialbeiträge für ihre Angestellten nicht ordnungsgemäß abführen. Falls die Gründe für die Untersagung – in diesem Fall die Rückstände bei öffentlichen Gläubigern – nicht mehr bestehen, wird der Person die erneute Gewerbeausübung auf Antrag vom örtlich zuständigen Regierungspräsidium wieder gestattet. Die Antragstellung ist nun auch online möglich.

Das Formular kann online ausgefüllt, mit digitalen Anhängen versehen und übermitteln werden. Außerdem können Antragstellende den für die Deckung der Bearbeitungsgebühr fälligen Vorschuss elektronisch bezahlen – das Hessische Competence Center als Dienstleister der hessischen Landesverwaltung für das Finanz- und Rechnungswesen stellt diese E-Payment-Funktion bereit. Das Projekt war vor gut einem Jahr unter Federführung des Regierungspräsidiums Darmstadt gestartet worden.

Hintergrund

Die Gewerbe-Wiedergestattung wurde im Rahmen des Projekts „Digitale Modelbehörde“ (DMB), eines der größten Digitalisierungsvorhaben des Landes Hessen, gemeinsam von der Abteilungen Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung im hessischen Innenministerium und den Regierungspräsidien umgesetzt. Insgesamt werden bei den drei hessischen RPen pro Jahr rund 1000 Anträge dieser Art gestellt. Auf den Internetseiten der Regierungspräsidien gibt es mehr Informationen über ihre Arbeit im Bereich der Gewerbeuntersagung. Das Formular zur Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung ist über das hessische Verwaltungsportal (verwaltungsportal.hessen) recherchierbar.

(Text: PM Regierungspräsidium Darmstadt)

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