In der Wiesbadener Fahrerlaubnisbehörde kommt es aufgrund vieler Nachfragen und einer Vielzahl von Anrufen bezüglich des Führerscheinpflichtumtausches zu Terminverzögerungen.
Da dies ein bundesweites Problem bei den jeweiligen Behörden, auch gerade in Bezug auf die Corona-bedingten Einschränkungen darstellt, hat die Verkehrsministerkonferenz einstimmig beschlossen, dass die aktuelle Situation nicht dazu führen darf, dass der betroffene Personenkreis mit einer Geldbuße belegt wird, weil sie mit einem nicht mehr gültigen Führerscheindokument unterwegs sind. Daher ist vorgesehen, von einer Geldbuße als Sanktion abzusehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins einzuräumen. Es wird davon ausgegangen, dass sich bundesweit auf diese Verfahrensweise geeinigt wird.
Das erste Ablaufdatum für den Umtausch, der 19. Januar, betrifft lediglich die Inhaber von grauen und rosafarbenen Führerscheinen, die in der Zeit von 1953 bis 1958 geboren sind.
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)
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