Neu-Isenburg: Mietvergünstigungen für Vereine in der Coronazeit werden fortgesetzt

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(Symbolfoto: moritz320 auf Pixabay)

Magistrat beschließt Verlängerung der Entgeltordnung bis zum 30. Juni

Die Entgeldordnung für die Vereine zur Benutzung der Räume und Einrichtungen der Kommunikationszentren der Stadt Neu-Isenburg wurde bis zum 30. Juni verlängert. Dies hat der Magistrat in seiner letzten Sitzung am 18. Januar beschlossen.

Vereine, Kirchen, Parteien und anderen Institutionen können dann nach Maßgabe von freien Zeiten und der geltenden Corona-Verordnungen die Hugenottenhalle und das Bürgerhaus Zeppelinheim grundsätzlich mietfrei nutzen – und zwar mehrmals im Jahr, bislang war dies nach der Entgeltordnung nur einmal im Jahr möglich. Nur die Nebenkosten wie beispielsweise Grundreinigungs- und Desinfektionskosten oder zusätzlich gewünschte technische Dienstleistungen oder Ausstattungen werden in Rechnung gestellt.

In der Hugenottenhalle betragen die Grundreinigungs- und Desinfektionskosten im Großen Saal 450 Euro (für ein großes Konzert) bzw. 300 Euro (für Theaterbetrieb), im Kleinen Saal 125 Euro, im Foyer 90 Euro, im Gemeinschaftsraum und Musikraum jeweils 40 Euro. Im Bürgerhaus Zeppelinheim fallen für die Grundreinigungs- und Desinfektionskosten im Großen Saal 130 Euro und im Kleinen Saal 70 Euro an. Davon unberührt gelten die Vorschriften der Entgeltverordnung vom 25. Oktober 2013.

Seit Beginn der Corona-Pandemie leistet die Stadt unbürokratische und direkte Hilfe, wenn Vereine wegen der bestehenden Corona-Abstands- und Hygieneregeln ihre vereinseigenen Räume nicht nutzen können. Die „Ausweichquartiere“ werden mietfrei zur Verfügung gestellt, nur die Reinigungskosten müssen übernommen werden. Als Dank und Wertschätzung für die ehrenamtlich Tätigen in Neu-Isenburg hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, die Auszahlung von 42.455 Euro aus dem Budget „Vereinsförderung“ zu beschließen, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.

(Text: PM Stadt Neu-Isenburg)

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