RP-Darmstadt erlaubt Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Versorgung der Bevölkerung

169
(Symbolbild: Glenn Carstens Peters auf Unsplash)

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gestattet als zuständige Arbeitsschutzbehörde in Südhessen mit Allgemeinverfügung vom 31. Januar 2022 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in für den alltäglichen Bedarf wichtigen Branchen und 12-Stunden-Schichten in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur zur Milderung der Auswirkungen der aktuellen Verbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus befristet bis zum 31. März 2022.

Die Allgemeinverfügung ist insbesondere zur Sicherung der Handlungsfähigkeit für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur erforderlich, da hohe Personalausfälle aufgrund von Infektion der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem SARSCoV-2-Virus sowie aufgrund von SARS-CoV-2 geschuldeter Isolationen und Quarantänen zu erwarten sind.
Bereits in der ersten Corona–Welle hatte das Regierungspräsidium Darmstadt im März 2020 eine solche Allgemeinverfügung für den Regierungsbezirk Darmstadt befristet bis zum 30. Juni 2020 erlassen.

Die neue Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) eingesehen werden.

(Text: PM Regierungsräsidium Darmstadt)

Hinterlasse eine Antwort

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Name bitte hier reinschreiben