Hochtaunuskreis: Gesundheitsamt verzichtet auf pauschale Quarantäne in Kindergärten und Kitas

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(Symbolfoto: Alexander Vollmer auf Pixabay´)

Das Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises meldet, durch die hochansteckende Omikron-Variante des Coronavirus, so viele Neuinfektionen im Kreis, an das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG), wie nie zuvor seit Beginn der Pandemie. Derzeit bearbeitet das Kreisgesundheitsamt täglich bis zu 1.000 Befundeingängen, aus Laboren und Testzentren.

Eltern von positiv getesteten Kindern an Kindergärten oder Kindertagesstätten werden nicht mehr zusätzlich durch das Kreisgesundheitsamt informiert. Für die betroffenen Gruppen wird keine Quarantäne ausgesprochen.

„Wie schon seit Beginn der Pandemie, liegt weiterhin der Schwerpunkt auf der Ermittlung und der Versorgung der vulnerablen Gruppen, für die eine Infektion mit dem Coronavirus weitreichende Folgen haben kann“, betont Gesundheitsdezernent Thorsten Schorr. Es sei daher, aus Prioritäts- und Kapazitätsgründen notwendig, das Vorgehen in der Fallermittlung bis zum Vorliegen eines entsprechenden Erlasses des Landes Hessen zu ändern. Ein weiterer Anstieg der Fälle und die damit verbundenen Quarantänemaßnahmen führen durch die notwendige Betreuung durch die Eltern zu einer extremen Belastung. Zudem sei die Abwesenheit der Eltern am Arbeitsplatz, vor allem im Bereich der kritischen Infrastruktur unbedingt zu vermeiden, führt Schorr weiter aus.

Für auftretende Fälle in Kindergärten und Kindertagesstätten gilt daher ab Montag, 14. Februar, folgendes: Bei positiven Fällen in Kindergärten und Kindertagesstätten wird das Kreisgesundheitsamt keine gesonderten Quarantänemaßnahmen für einzelne Gruppen anordnen.

Das infizierte Kind oder die infizierte Betreuungskraft müssen für zehn Tage in Insolation. Die Eltern der betroffenen Kinder informieren die Kita-Leitung über das positive Testergebnis.

Die jeweilige Kita-Leitung einer Einrichtung informiert die übrigen Eltern der betroffenen Gruppe, die selbst entscheiden, ob ihr Kind in den kommenden zehn Tagen die Einrichtung weiter besuchen soll. Das Kreisgesundheitsamt empfiehlt den Eltern, die Kinder weiterhin per Schnelltest regelmäßig testen zu lassen.

Für die Testung gibt es drei Möglichkeiten:
• in einem Testzentrum oder bei Haus- und Kinderärzten
• zuhause mit Bescheinigung der Eltern
• in der Kita oder dem Kindergarten nach Absprache mit der jeweiligen Einrichtung

Krankengeld: Eltern, die sich für eine freiwillige Quarantäne ihres Kindes entscheiden, können auch in diesem Fall Kinderkrankengeld beantragen. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung notwendig, die bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

Die Musterbescheinigung ist auf der Seite des Bundesfamilienministeriums zu finden: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/165074/1e80532939e8b08fb8401aac6078cc2a/20210120-musterbescheinigung-data.pdf.

Schulen: Das Vorgehen im Fall einer Infektion an Schulen wird sich nicht ändern und ist durch die Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen geregelt. Gibt es in einer Klasse einen positiven Fall, muss die Person zehn Tage lang in Isolation. Die übrige Klasse muss nicht in Quarantäne und wird zwei Wochen lang täglich getestet. Auch Schulleitungen können sich wie bisher mit Fragen an die bekannten Ansprechpersonen des Kreisgesundheitsamtes wenden.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen/Kitas-und-Schulen.

(Text: PM Hochtaunuskreis)

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