Grundsteuer: Informationen zum eigenen Grundstück müssen übermittelt werden

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Symbolbild Eigenheim (Foto: Unsplash)

Die Grundsteuer wird neu geregelt – damit sind für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Anlass dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.

Für die Umsetzung der Reform sind Kommunen und Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag soll elektronisch über das kostenfreie und sichere ELSTER-Verfahren übermittelt werden. Für die Abgabe der Erklärung ist vom 1. Juli bis zum 31.Oktober 2022 Zeit. Darauf weist auch ein Flyer des Hessischen Städtetags hin, der mit den Grundsteuerbescheiden verschickt wird. „Da sich unser Haushalt derzeit noch in der Genehmigung befindet und sich dann auch der Grundsteuerhebesatz von 495 v.H. auf 600 v.H. erhöht, planen wir diesen erst mit den geänderten Grundsteuerbescheiden nach der Haushalts-Genehmigung zu verschicken“, erklärt Susanne Christ, Fachbereichsleiterin Finanzen.

Wer sich vorab informieren will: Damit Eigentümerinnen und Eigentümer auch alle benötigten Daten zusammenstellen können, hat das Land Hessen auf seiner Internetseite unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform Checklisten für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen und Betriebe) und Grundsteuer B (Grundvermögen) bereitgestellt. Dort sind auch noch weitere Informationen zur Grundsteuerreform zu finden.

Nachdem das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, werden Städte und Gemeinden ab 2025 erstmals die Grundsteuer auf dieser Grundlage erheben.

(Text: PM Stadt Obertshausen)

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