Obertshausen: Für den Ernstfall vorbereitet sein

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Hand halten eines Angehörigen im Krankenbett (Symbolbild: National Cancer Institute)

Die Volkshochschule (vhs) Obertshausen bietet am Freitag, 1. April, von 19 bis 20.30 Uhr den Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ an. Veranstaltungsort ist das Rathaus Beethovenstraße. Die Teilnahme kostet sieben Euro.

Wer krank ist oder durch einen Unfall handlungsunfähig, braucht eine Person, die ihn vertreten darf – vorübergehend oder auf Dauer. Entweder wird eine gerichtliche Betreuerin oder ein gerichtlicher Betreuer bestellt oder man hat selber durch eine Vollmacht vorgesorgt, dass einen eine Vertrauensperson betreuen darf. Eine Patientenverfügung gibt an, wie jemand im Fall einer schweren Krankheit (nicht mehr) behandelt werden möchte. Und dafür benötigt jeder Einzelne wieder die Vertrauensperson, die die Wünsche durchsetzt.

Wie man alles am besten macht und worauf man achten sollte, wird in diesem Vortrag erläutert. Die erfahrene Referentin erklärt es anhand von Beispielen aus dem wirklichen Leben. Das Thema wird auch für Laien verständlich dargestellt. Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind erlaubt und sogar erwünscht.

Zur Vorsorge gehört beispielsweise auch eine erbrechtliche Regelung, welche ebenfalls Thema im Vortrag ist. Die Referentin ist seit 30 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Seit 2012 hat sie sich auf das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spezialisiert.

Fragen – auch zur Anmeldung – beantwortet das Team der Volkshochschule unter Telefon: 06104 7034114 oder gerne auch per E-Mail: vhs(@)obertshausen.de. Weitere Informationen: www.vhs-obertshausen.de.

(Text: PM Stadt Obertshausen)

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