Bürgergeld-Einführung pünktlich und rechtssicher realisiert

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Wie das Kommunale Job-Center und andere Abteilungen die Reform umgesetzt haben

Die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 1. Januar 2023 stellt die gravierendste Reform des deutschen Sozialstaats seit 2005 dar. Der Gesetzgeber passt die Grundsicherung für Arbeitsuchende flexibler auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts sowie auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Leistungsbeziehenden an. Ein Ziel ist, Menschen sorgfältig zu mobilisieren und zu qualifizieren, um sie nachhaltig in Arbeit integrieren zu können.

Seit der Vorstellung der Eckpunkte des Bürgergeld-Gesetzes im Juli 2022 beschäftigen sich die hessischen Kommunalen Jobcenter (KJC) intensiv damit, wie sie die Reform umsetzen. Einerseits bedarf es keines grundlegenden Umdenkens, denn der Fokus auf Qualifizierungen, Integration und Beratung auf Augenhöhe entspricht von Anfang an den Anforderungen der hessischen KJC. Andererseits müssen sie die Mitarbeitenden schnell auf die komplexen rechtlichen Veränderungen schulen, und im Hintergrund gilt es viele technische und organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

Auszahlung dank guter Vorbereitung von Anfang an sichergestellt

Den Herausforderungen stellt man sich im Kommunalen Job-Center des Odenwaldkreises gemeinschaftlich. Bereits seit Dezember 2022 finden umfangreiche Mitarbeiterschulungen zum Thema „Bürgergeld“ statt. Dabei wird nicht nur die Belegschaft im Kommunalen Job-Center auf den aktuellen Stand gebracht, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt und an weiteren Schnittstellen mit Kundenkontakt werden geschult, um Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an kompetent und schnell beantworten zu können.

„Es wurde alles vorbereitet, um die Vorgaben pünktlich und rechtssicher zum 1. Januar 2023 umzusetzen. Die Belegschaft wurde intensiv geschult und es galt, allein im KJC über 1.000 Formulare im Leistungs- und Eingliederungsbereich zu überarbeiten. Darüber hinaus sind alle Kundinnen und Kunden im SGB II-Leistungsbezug bereits im Dezember letzten Jahres mit einem Schreiben zu den Abläufen und Änderungen der Sozialleistungen informiert worden“, so die Hauptabteilungsleiterin für Arbeit und Soziale Sicherung, Sandra Schnellbacher. „Die Bescheide an die rund 2.500 Bedarfsgemeinschaften im Odenwaldkreis werden von Januar 2023 an nach und nach versandt. Besonders wichtig war uns aber in erster Linie, dass das neue Bürgergeld zuverlässig zum Jahresbeginn bei den Kundinnen und Kunden des Kommunalen Job-Centers ankommt. Dies konnten wir, vor allem durch die reibungslose und überaus kollegiale Zusammenarbeit aller Abteilungen, sicherstellen.“

Dies sei in Anbetracht der Herausforderungen für alle Mitarbeitenden in der jüngsten Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit, fügt Schnellbacher hinzu und verweist auf die Corona-Pandemie, den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine und das Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. „Insofern gilt den Beschäftigten des KJC ein besonderer Dank.“ Die Hauptabteilungsleiterin ist sich sicher, dass die Belegschaft des KJC auch weiterhin hoch motiviert und kompetent alle Aufgaben meistern wird, die mit der Einführung des Bürgergelds im Zusammenhang stehen.

Finanzierung durch den Bund unzureichend

Das Bürgergeld bindet erhebliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Denn die Prognosen deuten auf eine signifikante Steigerung der Fallzahlen hin. Zur Umsetzung benötigen die KJC entsprechend mehr Personal. Auch das Kommunale Job-Center Odenwaldkreis hat in seiner Planung für 2023 bereits zehn zusätzliche Stellen vorgesehen. Deren Besetzung ist abhängig von der Fallzahlenentwicklung der nächsten Monate und dürfte, unter Berücksichtigung des akuten Fachkräftemangels auch in der öffentlichen Verwaltung, zu einer weiteren Herausforderung werden. Bislang verwehrt der Bund den Jobcentern jedoch die dafür notwendigen Mittel. Im Gegenteil stehen für 2023 bislang sogar Kürzungen bevor. Die Kommunalen Spitzenverbände lassen hier jedoch nicht locker.

Damit die Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes seit dem 1. Januar 2023 gelingt, vernetzen sich die hessischen KJC mit allen regionalen und überregionalen Akteuren und Partnern. Am Ende entscheiden die Mitarbeitenden der KJC mit ihrem Engagement wesentlich über den Erfolg dieser weiteren gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Dies unterstreicht erneut das gemeinsame Credo #Stark.Sozial.VorOrt.