Einige Fahrzeuge, besonders Motorräder und Wohnwagen, dienen vielen Menschen nicht nur als reines Mittel zum Zweck. Sind sie mit ihnen auf den Straßen unterwegs, bedeutet dies für sie pure Lebensfreude und ein ganz besonderes Gefühl.
Es dauert nun nicht mehr lang, bis die Wohnwagen- und Motorradsaison offiziell wieder startet, weshalb sich die Besitzer dieser Fahrzeuge bald zu großen Scharen in den Straßenverkehrsämtern einfinden werden, um die entsprechende Zulassung zu tätigen.
Allerdings gibt es durchaus auch die Möglichkeit, sich den jährlichen Gang zur Zulassungsbehörde zu sparen − nämlich in Form eines Saisonkennzeichens. Ein solches wird neben den Motorrädern und Wohnwagen häufig auch für Sportwagen und Cabrios genutzt.
Was steckt hinter dem Saisonkennzeichen?
Eingeführt wurde die Kennzeichenart des Saisonkennzeichens bereits 1997. Es bietet Fahrzeughaltern die Möglichkeit, die Zulassung des jeweiligen Fahrzeuges nur auf bestimmte Monate des Jahres zu begrenzen. Sinnvoll ist dies beispielsweise bei Wohnmobilen, reinen Spaßfahrzeugen, Motorrädern oder auch Winterfahrzeugen.
Zu erkennen ist ein Saisonkennzeichen an dem rechten Nummernschildrand − dort ist nämlich der Zulassungszeitraum zu finden. Der erste Monat der Zulassung wird durch die obere Zahl bezeichnet, die untere Zahl zeigt, in welchem Monat der Zulassungszeitraum endet. Daneben findet ein entsprechender Vermerk auch in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges statt.
Der Zeitraum der Zulassung gilt immer für volle Kalendermonate. Die Mindestdauer der Zulassung beträgt zwei Monate, höchstens sind elf Monate im Jahr möglich. Eine Zulassung besteht für das Fahrzeug ausschließlich in dem gewählten Zeitraum. Außerhalb von diesem gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen.
Welche Vorteile gehen mit dem Saisonkennzeichen einher?
Im Vergleich dazu, ein Fahrzeug einfach bei Bedarf zuzulassen und anschließend wieder abzumelden, gehen mit dem Saisonkennzeichen einige Vorteile einher.
Beispielsweise zeigt sich diese Kennzeichenart als wesentlich günstiger, denn es werden jede Saison die erneuten Gebühren der Zulassungsstelle gespart. Steuern und Versicherungen müssen zudem nur anteilig für die zugelassenen Monate gezahlt werden.
Die wiederkehrende An- und Abmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde lässt sich mit Hilfe des Saisonkennzeichens außerdem automatisieren. So ist es nicht nötig, jedes Jahr zwei Mal das Straßenverkehrsamt aufzusuchen. Außerdem würden, wie bereits erwähnt, dafür jedes Mal erneut Verwaltungsgebühren anfallen.
Im Übrigen ist es auch bei einem Saisonkennzeichen möglich, ein Wunschkennzeichen auszusuchen und dieses im Vorfeld zu reservieren. Bei dem Straßenverkehrsamt Dortmund ist dies beispielsweise ganz bequem online möglich.
Was ist für die Beantragung eines Saisonkennzeichens nötig?
Im Grunde gestaltet sich die Beantragung eines Saisonkennzeichens nicht anders als die eines herkömmlichen Kennzeichens, welches das gesamte Jahr gültig ist. Die beiden Kennzeichenarten unterscheiden sich lediglich darin, dass das Saisonkennzeichen saisonal gültig ist − somit ist auch der Zulassungszeitraum auszuwählen.
Bei der Beantragung müssen einige Dokumente bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Zu diesen gehören der Prüfbericht der aktuellen HU, die eVB-Nummer, ein gültiges Ausweisdokument, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie ein SEPA-Lastschriftmandat.
Die Kosten, um ein Saisonfahrzeug zuzulassen, belaufen sich auf circa 30 Euro. Zusätzlich müssen Nummernschilder angefertigt werden, die zwischen 20 und 40 Euro kosten.
Es stellt auch kein Problem dar, den Zulassungszeitraum des Saisonkennzeichens nachträglich noch zu ändern. Auch dies ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit den genannten Unterlagen möglich. Allerdings fallen dafür dann erneut Verwaltungsgebühren an.