Leistungen für Bildung und Teilhabe jetzt noch einfacher erhalten

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Flyer zu den Förderungen für Bildung und Teilhabe sind beim Kommunalen Service-Center erhältlich.

Lernförderung ohne Antragstellung möglich

Flyer zu den Förderungen für Bildung und Teilhabe sind beim Kommunalen Service-Center erhältlich.

Seit mittlerweile zehn Jahren können bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren Familien Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Dadurch sollen sie – trotz der angespannten finanziellen Situation der Familie – die Chance bekommen, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Mitgliedschaften in Vereinen, die Teilnahme an Klassenfahrten oder außerschulischen Aktivitäten sowie Lernförderungen werden so ermöglicht. Alles Aktivitäten, die die Integration in die Gemeinschaft fördern und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen positiv unterstützen.

Viele Familien nutzen diese Möglichkeiten bereits. Doch gibt es auch Eltern, die sich aus unterschiedlichen Gründen scheuen, die Förderungen in Anspruch zu nehmen. Sei es, weil sie Angst haben, dadurch ihre finanzielle Lage öffentlich preis zu geben oder sie einen zu großen Aufwand bei der Beantragung vermuten. Ängste, die das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises versucht seinen Kunden in der Beratung zu nehmen. Regelmäßig wird hier auf die sinnvolle Unterstützung durch Leistungen für Bildung und Teilhabe hingewiesen.

Ganz aktuell geschieht dies zusätzlich mit einem Informationsschreiben des zuständigen Kommunalen Service-Centers. Der Brief wird im Juni an Familien mit Kindern verschickt, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Einfach und übersichtlich wird darin aufgezeigt, welche Förderungen möglich sind und was unternommen werden muss, um diese zu erhalten.

Und dies ist viel weniger, als von Vielen angenommen. Einige Gelder, wie beispielsweise für die Ausstattung mit Schulbedarf werden zweimal im Jahr automatisch ausgezahlt. So wird jeweils Anfang August ein Betrag von 103,00 Euro und Anfang Februar von 51,50 Euro pro Kind an die betreffenden Familien überwiesen. Die Informationen hierfür sind bereits im Arbeitslosengeld II-Hauptantrag hinterlegt. Ebenso wie für Schülerbeförderungskosten, für die Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung und für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, die beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder für Unterricht in künstlerischen Fächern, wie Musikunterricht abdeckt. Lediglich ein schriftlicher Hinweis ist nötig, dass man die Leistung in Anspruch nehmen möchte.

Besonders interessant: Auch für Lernförderungen wurden aktuell Voraussetzungen geschaffen, die eine Inanspruchnahme erleichtern. War bisher eine gesonderte Antragstellung nötig, fällt diese momentan weg. Durch die Lernförderung sollen besonders die durch Corona entstandenen Lernrückstände ausgeglichen und die vermittelten schulischen Inhalte gefestigt werden. Und das so unbürokratisch wie möglich. Es ist lediglich eine Stellungnahme des Lehrpersonals über den Lernförderbedarf notwendig sowie die Bescheinigung über die Anmeldung bei einer Nachhilfeeinrichtung.

Der Aufwand zur Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe ist also überschaubar, der Gewinn für die Kinder und Jugendlichen dagegen umso größer – gerade mit Blick auf die zurückliegende, unsichere und entbehrungsreiche Zeit der Corona-Pandemie.

Wer Fragen zum Thema Bildung und Teilhabe hat, kann sich hierzu gern per E-Mail (butsgb@odenwaldkreis.de) an das Kommunale Service-Center wenden. Telefonisch geben dort Beate Heckmann (Tel.: 06062 70-1621) und Jennifer Falter (Tel.: 06062 70-1597) gern Auskunft. Anfragen für den Bereich „Kinderzuschlag und Wohngeld“ senden Sie bitte an butwohngeld@odenwaldkreis.de.

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